Quo vadis Footballdeutschland?


Am 16.05.2021 überraschte eine Pressemitteilung des American Football und Cheerleading Verband Nordrhein-Westfalen (AFCV NRW) Footballdeutschland. 

American Football Cheerleading Verband Schleswig Holstein
AFCVSH

Angekündigt wurde, dass man zusammen mit den Landesverbänden Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Frankfurt am Main beantragt hatte, dass dieser einen Notvorstand für den American Football Verband Deutschland (AFVD) einsetzen möge. 

In der Begründung für diesen Antrag führte der AFCVNRW auf seiner Internetseite auf, dass der Grund dafür in der Stimmanzahl des AFV Hessen bei der letzten Bundesversammlung lag. Diese wäre zu hoch gewesen, daher wäre das aktuelle Präsidium nicht rechtmäßig im Amt. 

Aus Sicht des AFCV Schleswig-Holstein entbehrt dieser Antrag jeder Grundlage. Die Wahlen der letzten Jahre waren immer einstimmig, und auch ohne die Stimmen Hessens wäre das Präsidium gewählt worden. Es stellt sich daher die Frage, warum die zwei (am Abend hat sich Mecklenburg-Vorpommern wieder distanziert) Landesverbände diesen Weg gehen.

Folgendes Bild ergibt sich, wenn man die Ereignisse der letzten Monate zusammenfasst:

  1. Der AFCV Rheinland- Pfalz hat in mehreren Online- Meetings kritische Fragen an den AFVD gestellt. Teilweise von Vorgängen aus 2012. Am Ende des letzten Online- Meetings gab der Schatzmeister des Verbandes bekannt, keine weiteren Fragen zu haben. Wenige Tage später erneuerte er jedoch seinen Vorwurf, stellte neue Fragen und eskalierte in der Aussage, der gesamte Vorstand des AFVD wäre kriminell. Die letzte Aussage nahm er kurze Zeit später zurück. Fragen aus Schleswig-Holstein, warum man sich 2013 die Zahlen nicht angesehen hat, wurden mit Schulterzucken quittiert.
  2. Der Präsident des AFCV Rheinland-Pfalz Udo Römer hat in einem Interview bei Touchdown24 angegeben, all die Jahre in denen er als Präsident und Vorsitzender des Hauptausschusses zwar eingebunden worden zu sein (Anwesenheit bei den AFVD- Präsidiumssitzungen). Allerdings mangels eigener Kompetenz voll allen Aussagen vertraut zu haben.
  3. Der Rücktritt des erst im März 2020 zum wiederholten Mal gewählten AFVD- Vizepräsidenten Peter Springwald Anfang September scheint eine NRW- intere Revolte durch Sportdirektor Andreas Kegelmann vorangegangen zu sein.
  4. Beide Landesverbände haben wiederholt erklärt, dass sie mit der Initiative "Restart21", die eine Abwahl des aktuellen Präsidiums wenige Monate nach der Wiederwahl fordert, nichts zu tun haben. Ein kleines Fragezeichen blieb jedoch, da mit Andreas Kegelmann ein Initiator im NRW- Präsidium sitzt.
  5. In dem jetzt gestellten Antrag wird als Notvorstand von diese beiden Verbänden das "Schattenpräsidium" von Restart 21 vorgeschlagen. Spätestens jetzt ist daher klar, dass eine Trennung zwischen den Verbänden und der Initative von Beginn an fraglich war.

Die beiden Landesverbände hätten mehrere Möglichkeiten gehabt, das Thema aus dem Weg zu räumen. Die eine Möglichkeit wäre gewesen, die Wahl im verbandsinternen Rechtszug anzufechten. Die zweite Möglichkeit wäre, eine außerordentliche Bundesversammlung einzuberufen.

Beide Möglichkeiten wären demokratisch und gem. den Statuten nutzbar gewesen. Allerdings scheint nun in beiden Landesverbänden "Restart21" das Ruder übernommen zu haben. Mit dem Wissen, dass diese Gruppe auf einer Bundesversammlung keine Mehrheit finden würde, hat man sich für einen undemokratischen Weg entschieden und versucht, die Gruppierung "an die Macht" zu putschen.

Ob das gelingt wird am Ende das Amtsgericht entscheiden. Sollte das Amtsgericht jedoch ablehnen, dürften nicht wenige Landesverbände personelle Konsequenzen in Nordrhein- Westfalen und Rheinland- Pfalz fordern. Denn wie eine zukünftige Zusammenarbeit aussehen soll, fragt man sich schon jetzt. Sollte das Amtsgericht zustimmen, wäre die Amtszeit der Gruppierung vermutlich sehr, sehr kurz.

Der Vorsitzende des Hauptausschusses hat aufgrund dieses Antrags für den kommenden Sonntag kurzfristig eine Sitzung des Hauptausschusses einberufen. Es gilt zu klären, warum beide Landesverbände diesen Antrag bei der letzten Sitzung nicht thematisiert haben. Dazu gibt es ja in der Bundesspielordnung noch §12, der sich auch auf den Spielbetrieb auswirken könnte. 

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