Ligastart in NRW im August möglich


Die sinkenden Infektionszahlen, sowie der Impffortschritt und sicherlich auch das besser werdende Wetter machen uns allen Hoffnung, dass wir in Nordrhein-Westfalen ab August einen Ersatzspielbetrieb aufnehmen können.

American Football und Cheerleading Verband NRW
American Football und Cheerleading Verband NRW

Der Verbandsspielausschuss (VSA) hat dazu in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag die vorläufige Ligeneinteilung auf Basis der Vereinsmeldungen aktualisiert. Insgesamt haben 163 Tacklefootball- und 19 Flagfootball-Teams (Senioren) für die Ersatzliga 2021 gemeldet.

Da noch nicht alle Vereine ihre Lizenzauflagen vollständig erfüllt haben, weist Verbandspräsident Peter Springwald auf einige wichtige Punkte hin:

Wir sagen bereits jetzt zu, dass wir im Falle einer erneuten Saisonabsage, die Lizenzgebühren wie schon im vergangenen Jahr bei der Beitragsforderung für 2021 in voller Höhe erstatten werden. Es wird auch keine Strafen für Corona- bzw. Personalmangel bedingte Rückzüge während der Saison geben. Vielleicht können wir damit dem ein oder anderen Verein schon ein paar Sorgen nehmen.“

Ebenfalls haben einige Teams ihre Mindestpasszahlen noch nicht erfüllt, was nun seitens der Vereine sehr zeitnah in Angriff genommen werden sollte. Auch hier sagt der AFCV NRW bei erneuter Absage des Spielbetriebes eine anteilige Gutschrift für die Passgebühren im Passmodul zu.

Als vorläufiger Zeitrahmen für die NRW-Mannschaften bis einschließlich der Regionalliga (3. Liga) gilt:

die Senioren starten ab dem 7. August
die Jugendmannschaften starten ab dem 21. August
die Damenteams starten ab dem 28. August
Um den Vereinen den Neustart noch weiter zu vereinfachen, kommt es auch bei den SchiedsrichterInnen zu einer einmaligen Anpassung.

Wir werden für 2021 die Schiedsrichtergestellungspflicht aussetzen, so dass hier keine Strafgelder anfallen“, so Peter Springwald.

Wichtig! Sollten Vereine sich nicht dazu in der Lage sehen, in der ursprünglich gemeldeten Liga zu starten oder zum geplanten Start spielfähig zu sein, benötigt der VSA bis zum 13. Juni eine schriftliche Absage.

Am 17. Juni 2021 trifft sich der Verbandsspielausschuss erneut, um die Spielpläne zu erstellen.

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