Kein College gespielt – kein A mehr erforderlich


Anlässlich des GFL Spieles der Frankfurt Universe gegen die Saarland Hurricanes kamen Diskussionen über die Spielberechtigung zweier Amerikaner auf.

Colby Anderson
Colby Anderson
Bild: Saarland Hurricanes

Konkret ging es dabei um die Spieler Colby Anderson und Benjamin Thompson. Beide hatten bislang als Amerikaner mit einer A Kennzeichnung gespielt, ab dieser Saison allerdings nicht mehr. Und dies völlig zurecht, denn beide hatten zuvor nicht auf einem College gespielt. Anderson wechselte von den Pirmasens Praetorians zu den Hurricanes. Zuvor spielte er auf der Inola High School aber nicht auf einem College. Thompson wechselte bereits 2015 von den Kaiserslautern Pikes zu den Hurricanes, davor spielte er auf der Spring Woods High School in North Carolina. Anstelle einer möglichen Collegekarriere entschied sich Thompson für das Militär, so kam er dann nach Kaiserslautern, wo er sich schnell den Pikes anschloss.

Aufgrund der ausgefallenen Saison 2020 und den vielen Hygiene – und Abstandsregeln ist eine Änderung der Bundespielordnung offensichtlich noch nicht bei allen Landesverbänden und Vereinen angekommen. Obwohl der Verband bereits am 31.12.2019 extra mit einer News darüber informierte. 

AFVD Vize – Präsident Jan Bublitz erklärt dazu: „Damit alle die Änderungen der BSO mitbekommen, haben wir dazu extra eine übersichtliche Änderungsübersicht erstellt. Dort ist auch der in diesem konkreten Fall entscheidende Punkt unter §68 (4) aufgeführt: „Es besteht nun für Staatsangehörige aus den USA, Canada, Mexiko und Japan die Möglichkeit, die A- Kennzeichnung streichen zu lassen, sofern sie nicht an einer Universität in diesen Ländern Football gespielt haben.Und er ergänzt weiter: Für diese Entscheidung ist es völlig unerheblich, wie viele Spiele gespielt wurden und welche Universität besucht wurde. Dabei gibt es auch keine Unterscheidung nach D1 oder unteren Ligen. Ein Spiel genügt und die A -Kennzeichnung kann nicht mehr wegfallen.“  

Diese Änderungsliste kann hier heruntergeladen werden.  

Generell lohnt sich immer ein Blick in die BSO, auch bezüglich der geschilderten Ausnahmen unter 368 (4):

4 Ausnahmen

Ausnahmen zu 1 regelt die Wettkampfkommission auf schriftlichen Antrag. Die Wettkampfkommission kann insbesondere Ausnahmen erteilen für:

  1. Spieler aus solchen Ländern, in denen es keine entwickelten Football Strukturen gibt.
  2. Spieler aus Ländern mit entwickelten Football-Strukturen, wenn diese Spieler Football entweder gar nicht oder lediglich als Schulsport bis zum Abitur oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss gespielt haben.
  3. Spieler mit einem Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Europäischen Union, sofern die Spieler nicht zuvor am Football-Universitäts-Sportbetrieb in den USA, Kanada, Mexikos oder Japans teilgenommen haben. Die Wettkampfkommission kann die Ausnahmegenehmigung jederzeit widerrufen

Pro Saison dürfen je Mannschaft 10 Spielerpässe mit einer A – Kennzeichnung erstellt werden. Auf dem Spielberichtsbogen dürfen sechs A Spieler aufgeführt würden, wovon nur zwei gleichzeitig auf dem Feld stehen dürfen. Dabei müssen die Vereine genau überlegen, ob und wie sie ihre A -Kontingente ausschöpfen, denn der letzte Punkt bei §69 sagt:  Wird in einem Spieljahr ein Spielerpass mit einer A-Kennzeichnung entwertet, wird dieser trotz Entwertung weiter auf die Saisonbeschränkung angerechnet. Ein Austausch durch einen anderen Spielerpass mit A-Kennzeichnung ist nicht möglich.

Die komplette BSO in der aktuellen Form steht hier zum Download bereit:

Für die Teams ergeben sich durch diese Regeländerung neue, attraktive Recruiting Perspektiven, denn auch eine fundierte High School Ausbildung kann einen Qualitätsunterschied ausmachen. Und dabei gibt es sicher genügend interessante Spieler, welche durchaus College Niveau haben, aber aus unterschiedlichen Gründen dort nicht hingegangen sind.

Die Saarland Hurricanes haben sich diese Änderungen also völlig korrekt und regelkonform zu Nutze gemacht, jetzt liegt es an den anderen Teams diese neue Gelegenheit ebenfalls zu nutzen.

Und noch ein Tipp zum Schluss:  Bei Spielern mit mehreren Pässen besteht keine Pflicht, den US- Pass anzugeben. Diese können dann unter ihrem anderen Pass spielen (Dual – Passport Regelung) und belasten damit nicht das A – Kontingent. Dafür lohnt dann auch Mal etwas Forschung nach möglichen europäischen Vorfahren, wie es vor einigen Jahren die Schäbisch Hall Unicorns mit Jadrian Clark und Frankfurt mit John Tidwell bereits erfolgreich praktiziert hatten.      

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