Football reloaded – Wiedereinstieg in den Vereinssport


AFVD gibt Vereinen mit „Football reloaded“ klare Handlungsempfehlungen, erst allein, dann zusammen und schließlich wieder als Mannschaft vor Zuschauern.

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Der American Football Verband Deutschland hat dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als auch seinen Landesverbänden ein Positionspapier zur verantwortungsvollen Wiederaufnahme des Amateursports übermittelt. Nach einer fachlichen Prüfung hat der DOSB die Ausarbeitung in seine Sammlung von Handlungsempfehlungen aufgenommen und auf seiner Internet-Seiter veröffentlicht.

Mit Hilfe eines drei  Stufen umfassenden, von den zehn Leitplanken des DOSB flankierten Plans, soll die Rückkehr in einen Spielbetrieb auch mit Zuschauern gelingen.

Die geplanten Stufen sind:

  • STUFE 1: Training (Athletik- und/oder Techniktraining mit Trainingsempfehlungen/aktueller Stand), allein oder in einer Kleingruppe
  • STUFE 2: Kleingruppentraining outdoor (sportartspezifisches Training ohne Zweikämpfe)
  • STUFE 3: Mannschaftstraining (sportartspezifisches Training zunächst ohne Zweikämpfe)

Das Positionspapier „Football reloaded“ gibt klare Handlungsempfehlungen, wie Trainingsprozesse mit Blick auf Hygiene- und Schutzmaßnahmen organisiert werden können. Ausdrücklich geht es dabei noch nicht um einen Spiel- und Wettkampfbetrieb und auch noch nicht um ein Mannschaftstraining, in dem die volle Bandbreite der sportartspezifischen Elemente trainiert werden kann.

„Sowohl Football, als auch Cheerleading sind Teamsportarten, die von der Begegnung der Sportler beim Sport leben, aber Abstand ist das aktuelle Gebot angesichts der Corona-Pandemie. Daher müssen wir kreative und weiter verantwortungsvolle Möglichkeiten finden, wie wir das Training wieder aufnehmen und zu Teamaktivitäten zurückkehren können“, sagt Robert Huber, Präsident des AFVD. „Unter Beachtung des Gesundheitsschutzes für alle Aktiven müssen Wege aufgezeigt und beschritten werden, die es den Vereinen erlauben, ihren Mitgliedern zumindest wieder Sportangebote unterbreiten zu können. Ein Sportverein ohne Sport ist kein Sportverein! Bewegung ist gesund und macht auch Spaß. Selbst wenn zunächst nicht der Wettkampf im Vordergrund steht, werden viele unserer Aktiven froh sein, einfach nur an der frischen Luft wieder trainieren zu können.“

Das Positionspapier steht unter weiter unten zur Verfügung. Weitere Materialien, die Vereine in ihrer Kommunikation und zur praktischen Gestaltung des Wiedereinstiegs nutzen können, werden nach und nach zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für Hygiene-Vorschriften für einen eventuellen Start des Spiel- und Wettkampfbetriebs.

An der Erstellung des Leitfadens waren die Mitglieder der Medizinischen Kommission des AFVD beteiligt:  Dr. Sven Baack (Landesverband Hamburg) Dr. Stephan Bartsch, Eduard Gerber (Landesverband Niedersachen), Dr. Axel Klein (Landesverband Sachsen, Mannschaftsarzt Dresden Monarchs), Dr. Christian Obersteiner (Landesverband Bayern), Dr. Stavros Avgerinos (Verbandszahnarzt NRW), Dr. Klaus Böhm (Landesverband BaWü, Mannschaftsarzt  Schwäbisch Hall Unicorns), Ulrich Grünwald (AFVD), Rubin Mogharrebi (AFVD), Hans Staschek (AFVD Bereich Physiotherapie)

 

Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb American Football & Cheerleading

 

Auf der Grundlage der Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat der American Football Verband Deutschland e. V. (AFVD) folgende Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg in unseren Sport erarbeitet.

Ziel ist es, mit dieser Handreichung den Vereinen die Aufnahme des Trainingsbetriebs im Einklang mit den behördlichen Vorgaben zu ermöglichen.

Der Medizinische Dienst des AFVD empfiehlt folgende Basis-Hygienerichtlinien

  • Sorgt für eine gründliche Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen)
  • Husten- und Nies-Etikette beachten (in den Ellenbogen niesen/husten)
  • Wer sich krank fühlt, muss gerade jetzt zuhause bleiben
  • Wer nicht bei der Arbeit / in der Schule war, darf nicht am Training teilnehmen
  • Wer zum Kreis der Kontaktpersonen gehört, darf nicht am Training teilnehmen
  • Abstand halten zu Erkrankten
  • Verzicht auf Händeschütteln und Abklatschen

Wenn akute Krankheitszeichen eines grippalen Infektes während des Trainings erkannt werden, die betreffende Person direkt nach Hause schicken:

 

Husten

Schwindel

Fieber

Kurzatmigkeit/Atemnot

Durchfall

Schüttelfrost

Übelkeit

Kopfschmerzen

Schnupfen

 

 

Handlungsanweisung Football (Tackle- und Flag-Football)

  • Händewaschen vor und nach dem Training
  • Tragen von Masken außerhalb der Trainingszeiten
  • Regelmäßige Desinfektion des Equipment während und nach dem Training
  • Wechsel und Waschen der Trainingsbekleidung nach jedem Training
  • Eigene (mit Namen beschriftete) Trinkflasche verwenden
  • Nicht gemeinsam aus einer Flasche trinken
  • Training im Freien abhalten
  • Regelmäßige gründliche Reinigung der Bälle während und nach dem Training
  • Eigene Handtücher benutzen
  • Zu Hause duschen
  • Gemeinsame Teamaktivitäten so weit wie möglich beschränken
  • Online-Theorieeinheiten bevorzugen
  • Auf Trainingslager verzichten
  • Handschuhpflicht

Handlungsanweisung Cheerleading

  • Tragen von Masken außerhalb der Trainingszeiten
  • Möglichst auf Fahrgemeinschaften verzichten
  • Händewaschen vor und nach dem Training
  • Wechsel und Waschen der Trainingsbekleidung nach jedem Training
  • Eigene (mit Namen beschriftete) Trinkflasche verwenden
  • Nicht gemeinsam aus einer Flasche trinken
  • Desinfektion des Equipments nach dem Training (z.B. Poms)
  • Auf Schmuck und Nagellack während des Trainings und Wettkampfes verzichten
  • Kurze Fingernägel im Rahmen der Handhygiene
  • Eigene Handtücher benutzen
  • Zu Hause duschen
  • Gemeinsame Teamaktivitäten so weit wie möglich einschränken
  • Verzicht auf Begrüßungsritualien

Beide Sportarten:

  • Abgabe von Erklärungen zur eigenen Gesundheit, Kontakt zu Covid-Er- krankten und Anerkennung von Verhaltensregeln
  • Schließung der Umkleiden und Einplanung von Wechselzeiten zwischen den einzelnen Gruppen
  • Nach Beendigung des Trainings verlassen die Personen direkt die Trainingsstätte. Andere Räumlichkeiten der Trainingsstätte sind von Vereins- seite zu verschließen.
  • Toilettenanlagen werden täglich gereinigt
  • Regelmäßige Lüftung der Trainingshalle (in Stufe 3)
  • Die Eltern/Begleitpersonen der Kinder- und Jugendgruppen dürfen sich nicht in den Räumlichkeiten aufhalten und müssen sich außerhalb der Trainingsstätte an die Abstandsregelungen
  • Dokumentation der Personen in der jeweiligen Trainingsgruppe

 

Kontrolle der Regelungen bezüglich des Trainingsbetriebs:

Die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Verein. Eine Überprüfung kann jederzeit erfolgen. Die Kontrolle erfolgt engmaschig und eventuelles Fehlverhalten wird zur Anzeige gebracht.

Die Gesundheitsbehörde hat jederzeit das Recht, die Einhaltung der Bedingungen zu überprüfen.

Der Trainingsbetrieb wird parallel zu den Lockerungen der bisher betroffenen Maßnahmen der staatlichen Stellen gestuft wieder aufgenommen.

 

Die geplanten Stufen sind:

  • STUFE 1 unmittelbare Wiederaufnahme: Training (Athletik- und/oder Techniktraining mit Trainingsempfehlungen/aktueller Stand), allein oder in einer Kleingruppe
  • STUFE 2: schrittweise Anhebung der Personenzahlen für Versammlungen: Kleingruppentraining outdoor (sportartspezifisches Training ohne Zweikämpfe)
  • STUFE 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebs Mannschaftstraining (sportartspezifisches Training zunächst ohne Zweikämpfe)

 

Erst nach Durchlaufen aller drei Phasen findet wieder ein Spiel- / Wettkampfbetrieb statt, für den noch gesonderte Regelungen ergehen werden.

 

STUFE 1 unmittelbare Wiederaufnahme: Autonomes Training (Athletik- und/oder Techniktraining mit Trainingsempfehlungen/aktueller Stand), allein oder in einer Kleingruppe

 

Trainingsbetrieb: Training in Kleingruppen

 

Football:

 

Es besteht die Möglichkeit des Trainings in Kleingruppen von bis zu 5 Personen (inkl. Trainer) im Freien.

 Dabei wird auf Übungen, bei denen sich die Abstandsregeln nicht einhalten lassen, komplett verzichtet. D. h. im Vordergrund stehen Konditions-, Athletik- und Lauftraining zum Wiederaufbau der körperlichen Grundkondition. Theorie-Einheiten werden als Video-Konferenzen durchgeführt.

 

Cheerleading:

 

Ein Training in Form von Solotänzen ist möglich. Es besteht die Möglichkeit des Trainings in Kleingruppen von bis zu 5 Personen (inkl. Trainer). Durch Solotänze können Trainer und Mitglieder der Gruppe den Mindestabstand einhalten. Personen die in häuslicher Gemeinschaft leben, können als Paar trainieren. Das Training findet im Freien statt. Hallentraining in geschlossenen Hallen mit Umluft-Frischluft-Versorgung findet nicht statt. Dabei wird auf Übungen, bei denen sich die Abstandsregeln nicht einhalten lassen, komplett verzichtet. D. h. im Vordergrund stehen Konditions-, Athletik- und Lauftraining zum Wiederaufbau der körperlichen Grundkondition. Theorie-Einheiten werden als Video-Konferenzen durchgeführt.

 

Gemeinsam für alle im AFVD betriebenen Sportarten:

 

Die Kleingruppen sind jeweils bei allen Trainingseinheiten in der identischen Zusammensetzung beizubehalten. Die Anreise zur Trainingsstätte hat individuell oder gemäß den jeweiligen Regelungen zur Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), derzeit Abstandsgebot und Maskenpflicht, zu erfolgen.

 

STUFE 2: schrittweise Anhebung der Personenzahlen für Versammlungen: Kleingruppentraining outdoor (sportartspezifisches Training ohne Zweikämpfe)

 

Football:

Je nach Platzverhältnissen können mehrere Fünfer-Kleingruppen parallel trainieren. Die Abstandsregeln sind weiter einzuhalten. Es können Übungen am Ball zum Einüben von Laufwegen stattfinden.

 

Cheerleading:

Formationen von mehr als fünf Personen können gemeinsam unter Beachtung der Abstandsregeln trainieren. Das Training soll weiter im Freien stattfinden, allerdings kann in Hallen, die eine Frischluftzufuhr direkt über Umwälzanlagen erhalten, wieder benutzt werden.

 

Gemeinsam für beide Sportarten.

Die Kleingruppen sind jeweils bei allen Trainingseinheiten in der identischen Zusammensetzung beizubehalten.

 

STUFE 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebs Mannschaftstraining (sportartspezifisches Training zunächst ohne Zweikämpfe)

 

In Football und Cheerleading wird der Trainingsbetrieb unter Beachtung der allgemeinen Hygiene-Maßnahmen wieder aufgenommen.

Der Zeitstrahl für die drei Phasen orientiert sich an den Empfehlungen des RKI über die Entwicklung der Covid-19-Pandemie und den rechtlichen Vorgaben der Bundesländer in ihren Gefahrenabwehrverordnungen.

 

Spiel- und Wettkampfbetrieb nach letzter Phase:

Hierzu werden noch weitere Handreichungen entwickelt.

 

 

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